Asbestfasern lassen sich sehr leicht freisetzen und gefährden die Gesundheit des Menschen. Aufgrund dieses hohen Gefahrenpotentials wurde Asbest in die Liste der Gefahrgüter aufgenommen.
Bereits seit 1936 ist Asbestose als Berufserkrankung anerkannt. Die Gefährlichkeit asbesthaltiger Materialien rührt von der Eigenschaft des Minerals Asbest, winzige (praktisch unsichtbare) Fasern zu bilden, die bei mechanischer Beanspruchung oder Luftverwirbelung in die Atemluft gelangen. Während des Einatmens werden Fasern bestimmter Grössen in die Lunge eingelagert und können schwerste Krankheiten mit überwiegend tödlichem Ausgang hervorrufen. Rauchen in Verbindung mit Asbestexposition erhöht das Erkrankungsrisiko um ein Vielfaches. Asbeststäube sind insofern besonders zu beachten, da sie die Basis für Folgeerkrankungen, in der Regel 20-30 Jahre nach der Einlagerung in die Lunge, bilden. Essen, Trinken und Rauchen oder das Aufbewahren von Lebens- und Genussmitteln in asbesthaltiger Umgebung hat zu unterbleiben. Vor jeder Mahlzeit sind Hände und Gesicht mit Wasser und Seife zu reinigen. Kontaminierte Kleidung ist zu reinigen bzw. speziellen Behandlungsverfahren zu unterziehen oder zu entsorgen.
Beispiele für Arbeiten, die Asbestfasern freisetzen:
• Zerschlagen von Asbestzementplatten 100 Mio. Fasern/m3
• Bearbeiten mit einer Stahlbürste 1 Mio. Fasern/m3
• Bearbeiten mit Hochdruckreiniger 0,5 Mio. Fasern/m3
• Bearbeiten durch Nassbürsten 0,04 Mio. Fasern/m3
